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13. Februar 2026

Jährliche Führerscheinkontrolle: Rechtliche Entlastung bedeutet keine operative Entwarnung

Auch wenn die geplante Änderung des § 21 StVG eine jährliche Führerscheinkontrolle in Unternehmen nicht mehr ausdrücklich verlangt, sollten Unternehmen nicht daraus schließen, dass wiederkehrende Prüfungen entbehrlich sind.

Jährliche Führerscheinkontrolle: Rechtliche Entlastung bedeutet keine operative Entwarnung

Für Geschäftsführung, Fuhrparkleitung und alle beauftragten Verantwortlichen bleibt ein zentraler Grundsatz bestehen: Die Organisation muss jederzeit nachweisen können, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt hat und weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt wurde.

§ 21 StVG und Führerscheinkontrolle

Genau hier liegt die praktische und juristische Realität. Die strafrechtliche Relevanz des § 21 StVG knüpft an Vorsatz oder Fahrlässigkeit an. Entscheidend ist daher weniger die Frage, ob eine Kontrolle formal vorgeschrieben war, sondern ob das Unternehmen nachweislich alles Zumutbare unternommen hat, um Verstöße zu verhindern. Eine dokumentierte jährliche Führerscheinkontrolle ist in diesem Zusammenhang ein anerkannter und nachvollziehbarer Sorgfaltsmaßstab.

Schutzwirkung für Geschäftsführung und Verantwortliche

Die Geschäftsführung trägt die originäre Halterverantwortung. Diese kann organisatorisch delegiert werden, doch die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Überwachung bleibt bestehen. Eine jährlich durchgeführte und sauber dokumentierte Kontrolle belegt, dass ein funktionierendes Kontrollsystem existiert. Damit sinkt das Risiko persönlicher strafrechtlicher Vorwürfe erheblich.

Auch für Fuhrparkleiter und andere beauftragte Personen ist ein strukturiertes Kontrollsystem von zentraler Bedeutung. Kommt es zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, lautet die entscheidende Frage regelmäßig, ob ein funktionierendes und tatsächlich angewandtes System vorhanden war. Eine jährliche Überprüfung zeigt klar, dass keine Gleichgültigkeit vorlag, kein Organisationsversagen bestand und keine Pflichtverletzung gegeben ist. Sie dokumentiert aktive Compliance und gelebte Verantwortung.

Besonders relevant wird dies im Ernstfall. Führt ein Mitarbeiter ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis und es kommt zu einem Unfall mit Personenschaden, zu erheblichen Sachschäden oder zu strafrechtlichen Ermittlungen, prüft die Staatsanwaltschaft systematisch, ob ein Kontrollsystem existierte, ob es dokumentiert war und ob es regelmäßig angewendet wurde. Unternehmen mit einer belegbaren jährlichen Kontrolle können darlegen, dass kein Vorsatz vorliegt. Ohne regelmäßige Prüfung gerät das Unternehmen deutlich schneller in eine Verteidigungsposition.

Klare Empfehlung aus Governance und Risikoperspektive

Aus Sicht einer professionellen Unternehmensführung empfiehlt sich ein klar definierter Mindeststandard. Dazu gehört zunächst eine einmalige, revisionssicher dokumentierte Führerscheinkontrolle bei der Überlassung eines Fahrzeugs. Darüber hinaus sollte mindestens einmal jährlich eine Kontrolle aller Fahrer erfolgen, unabhängig von konkreten Anlässen. Ergänzend sind zusätzliche Prüfungen sinnvoll, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa nach Unfällen, bei auffälligem Fahrverhalten, nach längeren Abwesenheiten oder im Zusammenhang mit relevanten Bußgeldverfahren.

Der organisatorische Aufwand für eine jährliche Kontrolle ist gering. Dem gegenüber steht ein erheblicher Schutz vor strafrechtlichen Risiken, persönlicher Haftung und dem Vorwurf eines Organisationsverschuldens. Aus einer verantwortungsvollen Governance Perspektive bleibt die jährliche Führerscheinkontrolle daher der maßgebliche Standard. Nicht weil sie zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil sie im Ernstfall den entscheidenden Unterschied macht.

Fazit: Gesetzliche Entlastung ja, organisatorische Verantwortung bleibt

Die geplante Änderung des § 21 StVG mag die formale Pflicht zur Routinekontrolle reduzieren. Sie hebt jedoch nicht die organisatorische Verantwortung der Geschäftsführung und des Fuhrparkmanagements auf. Unternehmen, die weiterhin zweimal jährlich kontrollieren, schaffen ein hohes Maß an Rechtssicherheit, klaren Compliance Strukturen und eine belastbare Nachweisfähigkeit im Ernstfall. Die jährliche Führerscheinkontrolle ist damit keine überflüssige Bürokratie, sondern eine einfache und wirksame Absicherung der Unternehmensverantwortlichen.


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