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16. Februar 2026
Führerschein Umtausch 2026 bis 2033: Was jetzt wichtig ist
Der Pflichtumtausch des Führerscheins läuft bereits seit mehreren Jahren und betrifft in Deutschland mehrere Millionen Fahrerinnen und Fahrer. Viele wissen jedoch nicht genau, wann sie selbst handeln müssen. Das Thema betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen mit Dienstwagen, Fuhrparks oder Mobilitätsbudgets.

Grundlage ist eine EU Richtlinie, die ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheinsystem in Europa schaffen soll. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine gegen den neuen EU Kartenführerschein ausgetauscht werden. Die offiziellen Fristen und Hintergründe zum Führerschein Umtausch veröffentlicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Ziel ist eine europaweite Vereinheitlichung, eine höhere Fälschungssicherheit, die bessere Missbrauchsprävention durch zentrale Register sowie die Einführung moderner, befristeter Dokumente. In Deutschland betrifft das rund 42 bis 43 Millionen Führerscheine.
Entscheidend für die Umtauschpflicht ist nicht das Datum der Führerscheinprüfung, sondern das Ausstellungsdatum des aktuell genutzten Dokuments. Besonders relevant sind derzeit Führerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Für sie gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2027.
Umtauschfristen im Überblick
| Ausstellungsjahr Führerschein | Umtauschfrist |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Eine Besonderheit gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben unabhängig vom Ausstellungsdatum ihres Führerscheins Zeit bis zum 19. Januar 2033.
Wichtig ist, dass es sich beim Umtausch ausschließlich um einen administrativen Vorgang handelt. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Es ist keine erneute Prüfung erforderlich, weder theoretisch noch praktisch. Auch eine Gesundheitsprüfung ist für den Pkw Führerschein nicht vorgesehen. Es wird lediglich ein neues Dokument ausgestellt, das künftig jeweils 15 Jahre gültig ist. Danach muss nur das Dokument erneuert werden, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Wer die Frist versäumt, begeht keine Straftat und fährt nicht ohne Fahrerlaubnis. Es droht in der Regel lediglich ein Verwarnungsgeld von etwa zehn Euro. Dennoch können praktische Probleme entstehen, etwa bei Fahrzeuganmietungen oder bei Kontrollen im Ausland.
Der Umtausch selbst ist unkompliziert. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Passfoto. Die Kosten liegen bei etwa 25 Euro zuzüglich Fotokosten. Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt.
Relevanz für Unternehmen und Fuhrparkverantwortliche
Für Unternehmen entsteht durch den Führerschein Umtausch ein zusätzlicher Compliance Aspekt. Dienstwagenfahrer mit nicht fristgerecht umgetauschtem Dokument können organisatorische und rechtliche Risiken auslösen. Auch wenn die Fahrerlaubnis materiell fortbesteht, kann ein ungültiges Dokument zu Problemen bei Versicherungen, bei Mietfahrzeugen oder bei Auslandsfahrten führen. Zudem stellt sich im Rahmen der Halterhaftung die Frage, ob die Dokumente der Fahrer ordnungsgemäß geprüft wurden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, ob Mitarbeitende im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Ein abgelaufenes Dokument kann im Rahmen interner oder externer Prüfungen als Organisationsmangel gewertet werden. Gerade in Unternehmen mit größeren Dienstwagenflotten, klar definierten Car Policies, Auto Abos oder Mobilitätsbudgets steigt die Komplexität. Der Führerschein wird damit zu einem Baustein moderner Mobilitäts Compliance.
Strategisch betrachtet ist der Umtausch Teil einer größeren Entwicklung hin zu standardisierten, digital erfassbaren und europaweit einheitlichen Fahrerlaubnissen. Mobilität wird zunehmend datenbasiert gesteuert und in Compliance Systeme integriert. Unternehmen sollten diese Entwicklung aktiv begleiten.
Kurzfristig empfiehlt es sich, Mitarbeitende transparent über relevante Fristen zu informieren und bestehende Führerscheinkontrollen zu überprüfen. Mittelfristig kann die Einführung digitaler Kontrollprozesse sinnvoll sein, um Fristen automatisiert zu überwachen. Strategisch sollte die Führerschein Compliance fest in die Fuhrpark und Mobilitätsstrategie integriert werden, um Haftungsrisiken dauerhaft zu minimieren.
Fazit
Der Führerschein Umtausch ist weit mehr als ein reiner Verwaltungsakt. Er betrifft nahezu jeden Autofahrer und indirekt jedes Unternehmen mit dienstlicher Mobilität. Auch wenn die Fahrerlaubnis selbst erhalten bleibt und keine neue Prüfung erforderlich ist, entsteht durch die gestaffelten Fristen ein klarer Handlungsbedarf.
Für Privatpersonen bedeutet das vor allem, rechtzeitig aktiv zu werden und unnötige Verwarnungsgelder oder organisatorische Probleme zu vermeiden. Für Unternehmen geht es darüber hinaus um Struktur, Nachweisbarkeit und Compliance. Wer Fristen systematisch erfasst, Kontrollen sauber dokumentiert und den Umtausch in bestehende Prozesse integriert, reduziert Haftungsrisiken und stärkt die eigene Organisationssicherheit.
Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle betroffenen Führerscheine umgetauscht sein. Unternehmen, die frühzeitig Transparenz schaffen und ihre Mobilitätsprozesse professionalisieren, vermeiden kurzfristigen Handlungsdruck und positionieren sich organisatorisch stabil. Der Pflichtumtausch ist damit nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein Anlass, Mobilitätsverantwortung klar und zukunftsorientiert zu strukturieren.
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Ihr Timo Simon
Sales Manager

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