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13. November 2025

Ab 2026 ändern sich die Regeln für das Laden von Elektro-Dienstwagen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. November 2025 ein neues Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Ladekosten bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Dienstwagen veröffentlicht. Ab Januar 2026 treten umfassende Änderungen in Kraft: Die bisherigen Pauschalen laufen aus. Unternehmen müssen ihre Car-Policy, Abrechnungsprozesse und Ladeinfrastruktur-Strategien rechtzeitig anpassen.

Ab 2026 ändern sich die Regeln für das Laden von Elektro-Dienstwagen

Ende der bisherigen Ladepauschalen

Die bekannten monatlichen Ladepauschalen zwischen 15 € und 70 € gelten nur noch bis Ende 2025. Ab 2026 dürfen Arbeitnehmer*innen mit Dienstwagen nur noch tatsächliche Stromkosten oder die neue Strompreispauschale ansetzen. Damit schafft das BMF eine einheitliche, nachvollziehbare Grundlage für die Abrechnung privater Ladevorgänge.

Nachweispflicht beim Laden zu Hause

Neu ist die Zähler- bzw. Nachweispflicht: Wer seinen Dienstwagen zu Hause lädt, muss die geladene Strommenge belegen, etwa durch einen separaten stationären oder mobilen Zähler oder eine digitale Fahrzeug-App, die Ladevorgänge dokumentiert. Ohne diesen Nachweis ist keine steuerlich anerkannte Erstattung mehr möglich. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, wie sie diese Messung technisch und organisatorisch umsetzen.

Neue Strompreispauschale ab 2026

Die neue Strompreispauschale basiert auf dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis des Statistischen Bundesamts. Sie vereinfacht die Abrechnung deutlich, allerdings nur bei vollständiger Dokumentation der geladenen kWh. Damit entsteht ein gerechter und digital anschlussfähiger Rahmen für moderne Ladeabrechnungssysteme.

Photovoltaik-Strom wird gleichbehandelt

Ein echter Fortschritt: Es spielt künftig keine Rolle mehr, ob der Strom aus dem öffentlichen Netz oder der eigenen PV-Anlage stammt. Für beide Varianten gelten die gleichen Regeln: Entweder tatsächliche Kosten oder die neue Strompreispauschale. Das erleichtert die Nutzung von Eigenstrom für Dienstwagen und reduziert bürokratischen Aufwand.

Das Laden im Betrieb bleibt steuerfrei

Das Laden im Unternehmen bleibt auch weiterhin steuerfrei unabhängig von Strommenge oder Fahrzeuganzahl. Damit wird Corporate Charging noch attraktiver und lohnt sich besonders für Flotten mit mehreren E-Dienstwagen.

Wallbox-Regelungen im Überblick

  • Zeitweise Überlassung betrieblicher Wallboxen: steuerfrei
  • Übereignung oder Zuschüsse zu privaten Wallboxen: 25 % Pauschalsteuer (bei korrekter Dokumentation)
  • Eine saubere Nachweisführung bleibt entscheidend, um Nachzahlungen zu vermeiden.

 

BMF Schreiben herunterladen

 

Michael Müller

„Aus meiner Sicht sind das eine echte Vereinfachung und Verbesserung. Die bisherigen Ladepauschalen waren zwar einfach, aber oft unattraktiv. Die Klarstellung zur PV-Nutzung, dass der Haushaltsstromtarif angerechnet werden darf, ist eine wichtige Neuerung. Besonders positiv ist, dass Strommengen auch über die Fahrzeug-App nachgewiesen werden können. Das erleichtert die Integration älterer Wallboxen ohne Smart-Funktion. Insgesamt ein echter Boost für die Antriebswende.“

Michael Müller, Partner bei belmoto Mobility

 

Drei Wege zum rechtssicheren Ladekostennachweis

Auslagenerstattung über die Buchhaltung

Vorteil: etablierter Prozess
Nachteil: hoher Belegaufwand, Daten fließen nicht automatisch in Fuhrparkkosten

Integration über Anbieter wie DKV, Shell oder EnBW mit smarter Wallbox

Vorteil: automatisierte Rückerstattung, etablierte Lösung, Gold Standard
Nachteil: Umrüstung bestehender Wallboxen ggf. nötig, oft aufwendig und nicht nachhaltig

Kooperation mit spezialisierten Dienstleistern

Vorteil: Datenprüfung und Erstattung aus einer Hand
Nachteil: zusätzliche Dienstleisterkosten und zusätzliche Dienstleister (Onboarding)

Handlungsempfehlung: Car-Policy und Prozesse jetzt anpassen

Unternehmen sollten ihre Car-Policy, Abrechnungsrichtlinien und internen Prozesse noch vor Jahresende 2025 überprüfen. Nur so lassen sich steuerliche Risiken vermeiden und rechtssichere Abrechnungen gewährleisten. Digitale Tools und spezialisierte Dienstleister können helfen, den Aufwand zu minimieren und Transparenz im Fuhrparkmanagement zu schaffen.

Das BMF-Schreiben vom 11. 11. 2025 bringt mehr Klarheit, Digitalisierung und Fairness in die steuerliche Behandlung von E-Dienstwagen. Unternehmen, die ihre Prozesse jetzt anpassen, profitieren doppelt von vereinfachter Abrechnung und rechtlicher Sicherheit.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von der Prozessplanung über Mitarbeiterschulung bis zur Anpassung Ihrer (e)Car-Policy.

Jetzt kostenfreie und unverbindliche Erstberatung vereinbaren und fit für 2026 werden!

 


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