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21. Juli 2025
belmoto Kundeninfo: Fördergrenze für E-Dienstwagen steigt ab Juli 2025:
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Preisobergrenze für die 0,25% Regelung bei Elektro-Dienstwagen von bisher 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.

Das heißt konkret: Solange Ihr reines E-Auto einen Listenpreis von bis zu 100.000 € hat, müssen Sie für private Fahrten nur 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuern – und nicht den vollen 1 %-Satz wie bei Verbrennern. Für teurere Elektrofahrzeuge über 100.000 € greift dann wieder die 0,5 %-Regel. Dies gilt für alle E-Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 neu zugelassen werden.
So profitieren Sie weiterhin von folgenden Vorteilen:
- Elektro-Dienstwagen: Bis 100.000 € Listenpreis gilt weiterhin die 0,25-%-Regel. Das ist gegenüber konventionellen Autos oder Plug-in-Hybriden ein spürbarer Vorteil.
- Fahrtenbuch-Eintrag: Bei rein elektrischen Firmenwagen darf im Fahrtenbuch ebenfalls nur ein Viertel der Abschreibung oder Leasingrate angesetzt werden – analog zur pauschalen 0,25 %-Methode. So bleibt der geldwerte Vorteil niedrig, auch wenn ein etwas höherer Bruttolistenpreis angesetzt wird.
- Plug-in-Hybride: Für PHEV gilt weiterhin die 0,5-%-Regelung – aber nur, wenn das Auto maximal 50 g CO₂/km ausstößt oder mindestens 80 km rein elektrisch fährt. Erfüllt ein Hybrid diese Vorgaben nicht, muss wieder nach der 1 %-Regel versteuert werden.
Diese Regeländerungen machen Elektro-Dienstwagen für Sie noch attraktiver: Sie können jetzt auch teurere Modelle steuerlich begünstigt fahren. Unterhalb der 100.000-€-Grenze zahlen Sie bei privater Nutzung effektiv nur 0,25 % des Listenpreises als monatlichen geldwerten Vorteil – und beim Fahrtenbuch entsprechend nur 25 % der Abschreibung. Im Klartext: Ein E-Auto mit 80.000 € Bruttolistenpreis würde statt 400 € (0,5 %) nur 200 € (0,25 %) steuerpflichtigen Vorteil pro Monat bedeuten.
TippMit dem Auto Abo als Gehaltsumwandlung können Mitarbeitende besonders clever sparen. Denn bei Elektroautos greift die 0,25%-Versteuerung, wodurch sich die steuerliche Belastung deutlich reduziert. So wird der Traum vom Dienstwagen nicht nur umweltfreundlich, sondern auch kosteneffizient. Mit unserem Gehaltsumwandlungsrechner lässt sich im Handumdrehen ermitteln, wie viel jeder einzelne Mitarbeiter konkret profitieren kann – schnell, transparent und individuell angepasst. |
Strengere Regeln für Plug-in-Hybride
In den letzten Jahren wurden die Regelungen für Plug-in-Hybride regelmäßig verschärft. Die Hälfte des Listenpreises (0,5 %-Regel) wird angesetzt, wenn der PHEV bestimmte Grenzwerte einhält. Konkret gilt die 0,5 %-Regel nur, wenn der CO₂-Ausstoß ≤50 g/km ist oder die rein elektrische WLTP-Reichweite mindestens 80 km beträgt. Erfüllt Ihr Plug-in diese Bedingungen nicht (z. B. zu hoher CO₂-Ausstoß oder zu kurze Reichweite), fällt er in die normale 1 %-Regel zurück – was den geldwerten Vorteil deutlich steigen lässt.
Hintergrund und Ausblick
Schon seit 2019 werden Elektro- und Hybrid-Dienstwagen steuerlich begünstigt. Zuerst wurden pauschale Batterieanteile vom Listenpreis abgezogen, dann ab 2020 die Bemessungsgrundlage pauschal halbiert und seit 2020 sogar geviertelt (0,25 %-Regel). Bislang war dieser Vorteil aber auf Fahrzeuge bis 70.000 € begrenzt. Dank des neuen Gesetzespakets gilt der ermäßigte Steuersatz nun auch für teurere E-Modelle bis 100.000 €.
Für Sie als Dienstwagenfahrer bedeutet das: E-Autos bleiben beim geldwerten Vorteil sehr günstig. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen reinen Elektro-Dienstwagen stellt, profitieren Sie langfristig von deutlich niedrigeren Versteuerungssätzen als bei einem Verbrenner oder einem nicht ausreichend leistungsfähigen Plug-in-Hybrid. Es lohnt sich also, bei der nächsten Vertragsverlängerung oder Neuwagenwahl einen reinen Elektroantrieb ins Spiel zu bringen – jetzt ist der steuerliche Anreiz dafür größer denn je.

„Die Anhebung der Fördergrenze auf 100.000 € macht E-Dienstwagen noch attraktiver. Für viele Fahrer bedeutet das: mehr Auswahl, weniger Steuern – und ein starker Anreiz, auf Elektromobilität umzusteigen.“
Moritz Poller, Teamlead Mobility Management
Die dargestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für eine individuelle Beurteilung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder Ihren Rechtsbeistand.
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