THG-Prämie
Wer reine Elektrofahrzeuge im Fuhrpark hat, kann sich jedes Jahr zusätzliche Einnahmen sichern: über die THG-Prämie. Sie steht privaten Haltern genauso offen wie Unternehmen. Das gilt nicht nur für Elektroautos, sondern auch für berechtigte E-Transporter, E-Lkw und E-Busse. Plug-in-Hybride und andere Hybridfahrzeuge sind dagegen ausgeschlossen – auch dann, wenn sie überwiegend elektrisch gefahren werden.
Was steckt hinter der THG-Prämie?
THG steht für Treibhausgas. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen die damit verbundenen Treibhausgasemissionen reduzieren. Dafür gibt es eine gesetzliche Vorgabe: die Treibhausgasminderungsquote. Um ihre Verpflichtung zu erfüllen, können diese Unternehmen unter anderem Strom anrechnen lassen, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird. Daraus entsteht der Quotenhandel – und damit die Möglichkeit einer Prämie für E-Fahrzeughalter.
Meist übernimmt ein Dienstleister die Abwicklung. Er bündelt die Anträge, lässt die anrechenbaren Strommengen beim Umweltbundesamt bescheinigen und kümmert sich um die Vermarktung. Das Geld kommt dabei nicht als Zuschuss vom Staat. Das Umweltbundesamt prüft und bescheinigt; die Einnahmen entstehen durch den Quotenhandel.
Wer kann die Prämie erhalten?
Entscheidend ist grundsätzlich, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Ob es gekauft oder geleast wurde, spielt dabei keine Rolle. Als Nachweis dient die Zulassungsbescheinigung Teil I, besser bekannt als Fahrzeugschein.
Neben Hybridfahrzeugen werden auch Brennstoffzellenfahrzeuge und die in der FAQ genannten zulassungsfreien Fahrzeuge der Klasse L nicht berücksichtigt. Ein elektrischer Antrieb allein reicht also nicht in jedem Fall aus.
Wie hoch ist die THG-Prämie?
Einen einheitlichen Betrag gibt es nicht. Die Prämienhöhe hängt unter anderem von der Fahrzeugklasse, der Marktlage und dem jeweiligen Angebot ab. Deshalb können sich die Beträge von Jahr zu Jahr verändern. Bei einem Angebot mit Preisgarantie ist der bei der Anmeldung vereinbarte Betrag maßgeblich – unter den dort genannten Voraussetzungen.
Wie viel Sie persönlich fahren, bestimmt die Prämie dagegen nicht. Für die fahrzeugbezogene Anrechnung wird eine pauschale jährliche Strommenge angesetzt. Sie müssen deshalb weder Ihre gefahrenen Kilometer dokumentieren noch selbst ausrechnen, wie viel CO₂ Sie gegenüber einem Verbrenner eingespart haben.
Was bringt das im Fuhrpark?
Ein einfaches Rechenbeispiel: Ihr Unternehmen betreibt 50 berechtigte Elektroautos. Bei einer angenommenen Prämie von 250 Euro je Fahrzeug ergibt sich:
50 Fahrzeuge × 250 Euro = 12.500 Euro im Jahr.
Die 250 Euro sind hier ausschließlich eine Beispielannahme, kein verbindliches Angebot. Gesondert vereinbarte Servicegebühren und steuerliche Auswirkungen sind in der Rechnung nicht berücksichtigt.
Das Beispiel zeigt aber: Über eine ganze Flotte hinweg kommt ein Betrag zusammen, den man bei der Kostenplanung nicht übersehen sollte. Sinnvoll ist, mit dem tatsächlich vereinbarten Erlös zu rechnen und diesen für die Folgejahre jeweils neu zu prüfen.
Wie funktioniert die Beantragung?
In der Regel reichen Sie die Fahrzeugdaten und eine Kopie des Fahrzeugscheins bei einem Dienstleister ein. Dieser übernimmt die weitere Abwicklung. Die fahrzeugbezogene Quote kann pro Fahrzeug und Kalenderjahr nur einmal angerechnet werden. Bei einem Halterwechsel sollte deshalb geklärt werden, ob sie für das laufende Jahr bereits eingereicht wurde.
Je nach Anbieter können Sie die Abwicklung für ein einzelnes Jahr oder mehrere Jahre vereinbaren. Bei einer mehrjährigen Vereinbarung kann es erforderlich sein, die Aktualität des Fahrzeugscheins für die Folgejahre zu bestätigen oder neue Unterlagen einzureichen.
Wichtig ist auch die Frist: Die Einreichung beim Umweltbundesamt muss für die fahrzeugbezogene Quote bis zum 15. November des jeweiligen Jahres erfolgen. Dienstleister können einen früheren Annahmeschluss setzen. Maßgeblich für Ihre Anmeldung ist deshalb die Frist des gewählten Anbieters.
Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Zwischen Anmeldung und Auszahlung kann Zeit vergehen. Die Unterlagen müssen bearbeitet und die anrechenbaren Strommengen vom Umweltbundesamt bestätigt werden. Wann anschließend ausgezahlt wird, richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen. Achten Sie deshalb darauf, ab welchem Zeitpunkt eine genannte Auszahlungsfrist läuft – etwa ab der Anmeldung oder erst nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt.
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Im Tagesgeschäft geht eine solche Beantragung schnell unter. Deshalb gehört sie am besten fest in den jährlichen Fuhrparkablauf – mit klaren Zuständigkeiten und einem Blick auf Fristen und Zahlungseingänge.
belmoto übernimmt im Rahmen des Fuhrparkmanagements die Beantragung der THG-Prämie für Ihre berechtigten Elektrofahrzeuge.
Die Prämie allein macht noch keine wirtschaftliche Flotte. Aber sie ist ein zusätzlicher Erlös, den Sie nicht liegen lassen sollten.
FAQ – die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Die THG-Prämie ist eine staatliche Förderung für Halter von rein elektrischen Fahrzeugen. Sie basiert auf der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) und belohnt E-Auto-Besitzer dafür, dass sie CO₂-Emissionen einsparen.
Jeder Halter eines rein elektrischen Fahrzeugs (BEV) kann die THG-Prämie beantragen – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Plug-in-Hybride (PHEV) sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Höhe variiert je nach Marktpreis für CO₂-Zertifikate und dem Anbieter, über den die Prämie beantragt wird. In der Regel liegt sie pro Jahr zwischen 200 und 400 Euro für ein Elektroauto.
Die Prämie kann über zertifizierte Vermittler oder Plattformen beantragt werden. Dafür wird eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) hochgeladen. Nach Prüfung und Verkauf der CO₂-Zertifikate wird die Prämie ausgezahlt.
Für Privatpersonen ist die Prämie in der Regel steuerfrei. Unternehmen hingegen müssen die Einnahmen als Betriebseinnahmen verbuchen und entsprechend versteuern. Es empfiehlt sich, im Einzelfall steuerliche Beratung einzuholen.
Fazit
Die THG-Prämie stellt ein wichtiges Instrument der deutschen Umwelt- und Energiepolitik dar. Sie fördert den Umstieg auf emissionsarme Antriebstechnologien, unterstützt den Klimaschutz und stärkt gleichzeitig die Innovationskraft im Automobilsektor. Ein umfassendes Verständnis der THG-Prämie hilft dabei, sowohl die ökologischen als auch die ökonomischen Effekte dieser Fördermaßnahme besser einordnen zu können.
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