BEV Quote
Wenn wir über die Zukunft von Firmenflotten sprechen, kommen früher oder später unweigerlich die Begriffe „BEV Quote“ oder „E-Quote“ auf den Tisch. BEV steht dabei für Battery Electric Vehicle, also batterieelektrisches Fahrzeug.
BEV Quote ab 2030 für Fuhrparks verpflichtend
Ein besonders relevanter Punkt für Unternehmen, die Dienstwagen einsetzen, ist die von der EU-Kommission geplante BEV-Quote für Firmenflotten ab 2030. Nach den derzeit bekannten Eckpunkten sollen gewerbliche Neuzulassungen ab 2030 zu mindestens 54 Prozent aus batterieelektrischen Fahrzeugen bestehen. Ergänzend dazu ist vorgesehen, dass ab 2035 eine sogenannte Low-Emission-Quote von 77 Prozent für alle Neuzulassungen gilt, was den Handlungsspielraum für konventionelle Antriebe weiter deutlich einschränkt.
Wichtig für Fuhrparkverantwortliche und CFOs ist dabei, dass diese Vorgaben nicht einheitlich in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden sollen. Nationale Spielräume und Ausgestaltungsmöglichkeiten führen dazu, dass einzelne Länder strengere Regelungen einführen können. Deutschland gilt in diesem Zusammenhang als besonders ambitioniert, nicht zuletzt durch flankierende nationale Regelwerke wie das BMF Schreiben, das steuerliche Rahmenbedingungen für Elektrofahrzeuge und deren Nutzung im Unternehmenskontext konkretisiert.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer in Deutschland Flottenentscheidungen trifft, sollte sich frühzeitig auf strengere Anforderungen einstellen und regulatorische Entwicklungen eng verfolgen, da sie direkten Einfluss auf Beschaffung, Budgetierung und langfristige Mobilitätsstrategien haben.
Low-Emission-Quote folgt in 2035
Für viele Fuhrparkverantwortliche und Finanzverantwortliche ist das noch ein abstrakter Ausdruck, der eher nach politischer Planung als nach gelebter Realität klingt. Außerdem scheint 2030 noch in ferner Zukunft, und doch sollte man sich jetzt bereits mit dem Thema befassen: BEV Quoten sind auf dem Weg, tatsächlich verbindlich zu werden, und sie könnten die Fahrzeugbeschaffung und strategische Planung eines Unternehmens fundamental beeinflussen, zumal ab 2035 eine Low-Emission-Quote von 77 % für alle Neuzulassungen gelten soll.

Im Kern bezeichnet die E-Quote eine Vorgabe, wie hoch der Anteil an Elektrofahrzeugen (Electric Vehicles / EV) innerhalb einer Flotte sein muss. Anders als freiwillige Nachhaltigkeitsziele oder interne Green-Fleet-Strategien steht die E-Quote als potenziell gesetzliche Grenze im Raum, die Verantwortliche einhalten müssen, wenn sie Flottenfahrzeuge neu anschaffen. Diese Entwicklung ist Teil eines größeren regulatorischen Rahmens, der die Dekarbonisierung des Verkehrs beschleunigen soll.
Die Idee dahinter ist simpel: Unternehmen betreiben einen erheblichen Teil aller Fahrzeuge in Europa, oft deutlich mehr als Privatpersonen. Rund 60 % der Neuzulassungen entfallen auf Firmen und gewerbliche Anbieter. Das bedeutet, dass der Umstieg auf elektrische Antriebe in diesem Segment den Markt weit schneller bewegen kann als individuelle Kaufanreize allein.
Doch worauf müssen CFOs und Fuhrparkverantwortliche konkret achten? Im Entwurf der Europäischen Kommission sind mehrere Meilensteine geplant, mit dem Ziel, den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge in Firmenflotten deutlich zu steigern. Einer der Ansätze sieht vor, dass ab 2030 ein hoher Anteil der Neuzulassungen in Flotten elektrisch sein muss. Manche Entwürfe sprechen sogar von nahezu 100 % EV-Quote für Neuanschaffungen ab diesem Zeitpunkt. Ob diese Zahl so verbindlich durchgesetzt wird, hängt noch vom legislativen Prozess in Brüssel, im EU-Parlament und im Rat ab.
Warum die E-Quote jetzt relevant wird
Fuhrparkleitungen und CFOs müssen E-Quoten ernst nehmen, weil sie direkte Auswirkungen auf Beschaffungsentscheidungen, Budgetplanung und strategische Mobilitätsausrichtung haben. Selbst wenn konkrete Vorschriften weiterhin nicht final sind, geht der Trend klar in Richtung verbindlicher elektrischer Anteile für Flotten. In Deutschland beispielsweise liegt der aktuelle Anteil batterieelektrischer Firmenfahrzeuge bei deutlich unter einem Viertel, was zeigt, wie groß der Transformationsschritt sein könnte, wenn verbindliche Quoten tatsächlich gelten.
Und es geht nicht nur um Zahlen. Eine E-Quote wirkt sich auch auf Infrastrukturplanung, Total Cost of Ownership (TCO) und Steuerungsprozesse aus. CFOs müssen frühzeitig kalkulieren, wie sich die veränderten Fahrzeugpreise, Ladeinfrastrukturkosten und potenziellen Subventionen auf den langfristigen Fuhrpark-Budgetrahmen auswirken. Gleichzeitig bedeutet ein hoher EV-Anteil, dass Themen wie Ladekapazitäten, Energiemanagement und Fahrzeuglebenszyklen neu gedacht werden müssen. Langfristig können solche Veränderungen jedoch auch erhebliche Vorteile mit sich bringen, etwa niedrigere Betriebskosten durch geringere Wartungsaufwände und Kraftstoffkosten.
Ein weiterer Aspekt, der oft unterschätzt wird, ist der Einfluss auf den Zweitmarkt. Flottenfahrzeuge spielen eine wichtige Rolle im Gebrauchtwagenmarkt. Ein hoher Anteil elektrischer Fahrzeuge in Firmenflotten bedeutet, dass in einigen Jahren eine große Anzahl gebrauchter EVs verfügbar sein wird. Das kann den Markt beeinflussen – positiv, wenn Nachfrage und Infrastruktur vorhanden sind, aber auch herausfordernd, wenn noch Hemmnisse bestehen.
Chancen und Risiken im Spannungsfeld von Regulierung und Praxis
Natürlich gibt es in der Diskussion um E-Quoten nicht nur Zustimmung. Viele Vertreter*innen aus Industrie und Fuhrparkmanagement kritisieren, dass rein verpflichtende Quoten kaum Rücksicht auf unterschiedliche Unternehmensgrößen, Branchen oder bestehende Infrastruktur nehmen. Sie argumentieren, dass finanzielle Belastungen und operative Herausforderungen bei zu strikten Vorgaben erheblich sein können. Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen sehen den administrativen Aufwand und die Kostenrisiken, bevor die volkswirtschaftlichen Vorteile spürbar werden.
Auf der anderen Seite stehen die Klimaziele und regulatorischen Zielsetzungen der Europäischen Union, die darauf abzielen, Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor stark zu reduzieren. Firmenflotten machen einen großen Anteil am CO₂-Ausstoß im Straßengüterverkehr aus, weshalb sie im Fokus von Legislativmaßnahmen stehen. Selbst wenn verbindliche Quoten nicht in der ursprünglich diskutierten Form verabschiedet werden, ist klar, dass der Druck auf Unternehmen zunimmt, den Umstieg auf Elektromobilität strategisch zu verankern.
Für CFOs bedeutet das, dass eine reine Abwarten-Strategie riskant sein kann. Frühzeitige Investitionen in Ladeinfrastruktur, Pilotprojekte mit EVs und interne Richtlinien zur Förderung elektrischer Dienstwagen können helfen, das Unternehmen fit für mögliche Quotenanforderungen und einen nachhaltigeren Fuhrpark zu machen. Gleichzeitig kann dies zu einem Wettbewerbsvorteil werden, wenn Mitarbeiterinnen und Kundinnen zunehmend Wert auf klimafreundliche Lösungen legen.
Und hier kommt ein weiterer Punkt ins Spiel, der für Fuhrparkleitungen relevant ist: Die Umstellung auf EVs allein reicht oft nicht aus. Ein ganzheitlicher Ansatz, der Reporting-Mechanismen, Energiemanagement und CO₂-Bilanzierung umfasst, bietet mehr Planungssicherheit. Verantwortliche, die solche Themen frühzeitig adressieren, stehen besser da, ganz gleich, wie die finalen gesetzlichen Regelungen aussehen.
Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, Ihren Fuhrpark strategisch so auszurichten, dass regulatorische Anforderungen wie die E-Quote erfüllt werden, ohne Kostenkontrolle und Wirtschaftlichkeit aus dem Blick zu verlieren, lohnt sich ein Blick auf unsere Fuhrparkberatung bei belmoto. Wir unterstützen Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, regulatorische Risiken frühzeitig zu bewerten und Total Cost of Ownership, Investitionsplanung und operative Effizienz nachhaltig zu steuern.
FAQ – die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Die BEV Quote beschreibt regulatorische Vorgaben, die festlegen, welcher Anteil neu zugelassener Fahrzeuge ab 2030 in Unternehmensflotten elektrisch oder emissionsarm sein muss. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe insbesondere im gewerblichen Bereich zu beschleunigen, da Firmenflotten einen erheblichen Anteil an den jährlichen Neuzulassungen ausmachen.
Die Einführung einer BEV-Quote wurde beschlossen, weil die bisherigen Instrumente zur Förderung der Elektromobilität nicht ausgereicht haben, um die klima- und verkehrspolitischen Ziele der EU im erforderlichen Tempo zu erreichen, insbesondere im gewerblichen Bereich. Der zentrale Treiber ist das EU-Klimaziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 deutlich zu senken und spätestens 2050 klimaneutral zu werden. Der Verkehrssektor gilt dabei als eines der größten Problemfelder, da die Emissionen hier über Jahre kaum zurückgegangen sind. Firmenflotten stehen besonders im Fokus, weil sie einen überproportional hohen Anteil an Neuzulassungen ausmachen und damit einen starken Hebel für Marktveränderungen bieten.
Nach aktuellen Plänen der EU-Kommission sollen ab 2030 verbindliche Quoten für gewerbliche Neuzulassungen greifen, darunter eine Mindestquote für batterieelektrische Fahrzeuge. Die genaue Ausgestaltung befindet sich noch im politischen Prozess, dennoch sollten Unternehmen bereits heute davon ausgehen, dass regulatorische Anforderungen deutlich strenger werden.
Nein. Die EU-Kommission sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Quoten unterschiedliche nationale Regelungen festlegen können. Dadurch entstehen länderspezifische Unterschiede. Deutschland gilt dabei als eines der Länder mit besonders ambitionierten Vorgaben, was für hier ansässige Unternehmen eine frühere und konsequentere Anpassung der Flottenstrategie erforderlich macht.
Eine frühzeitige Analyse der bestehenden Flotte, die Definition klarer Elektrifizierungsziele und der schrittweise Aufbau von Lade- und Steuerungsstrukturen sind zentrale Schritte. Ergänzend empfiehlt es sich, regulatorische Entwicklungen kontinuierlich zu beobachten und externe Expertise einzubinden, um wirtschaftliche, steuerliche und operative Aspekte in Einklang zu bringen.
Fazit
Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, Ihren Fuhrpark strategisch so auszurichten, dass regulatorische Anforderungen wie die E-Quote erfüllt werden, ohne Kostenkontrolle und Wirtschaftlichkeit aus dem Blick zu verlieren, lohnt sich ein Blick auf unsere Fuhrparkberatung bei belmoto. Wir unterstützen Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, regulatorische Risiken frühzeitig zu bewerten und Total Cost of Ownership, Investitionsplanung und operative Effizienz nachhaltig zu steuern.
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